Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK) - Fernmeldedienst des Kreises Viersen

 

(Auszug aus der Homepage der IuK-Gruppe Viersen)

I. Einleitung

Nach § 1 Abs. 3 FSHG NW vom 10.02.1998 leiten und koordinieren die Kreise den Einsatz bei Ereignissen im Sinne des Abs. 1 (Schadensfeuerbekämpfung, Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen), in denen Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und in denen aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfes eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden kann (Großschadensereignis).

II. Führungsebenen und Führungsmittel

Der Landrat des Kreises bedient sich zur Wahrnehmung seiner Führungsaufgabe vor Ort der Einsatzleitung und zur rückwärtigen Unterstützung des Krisenstabes.

Als Führungsmittel steht die Leitstelle zur Verfügung.

Für die nachrichtentechnische Unterstützung des Krisenstabes, der Einsatzleitung und der Leitstelle sind ergänzend Personal und Material (IuK-Unterstützung) vorzuhalten (Arbeitspapier IM NW - II C 1 - 2102 - vom 21.10.1999).

 

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